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Ich möchte in meiner Bachelorarbeit der Frage nachgehen wie sich der Arbeitsschutz zu einem ganzheitlichen Gesundheitsmanagement entwickelt hat in Hinblick auf den Gesundheitsschutz der älteren Mitarbeiter. Ausgesucht habe ich mir den Arbeitsbereich eines kommunalen Baubetriebshofs. Da ich selber seit mehr als 30 Jahren als Mitarbeiterin auf Bauhöfen tätig war, liegt mir dieses Thema nah. Durch das Älterwerden der Mitarbeiter und der spätere Eintritt in die Rente, muss der Schutz der Gesundheit und die Erhaltung der Arbeitskraft in den Fokus gerückt werden. Modernste Maschinen sollen die Arbeiten erleichtern, stellen aber eine große Herausforderung an die Lernbereitschaft und den Lernwillen der Mitarbeiter. Sätze wie, das haben wir schon immer so gemacht, sollten der Vergangenheit angehören. Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und betriebliches Gesundheitsmanagement sind schon lange keine Fremdwörter mehr und sind fest in den Arbeitsalltag integriert. Ich möchte einen kurzen Einblick in die Entwicklung des Arbeitsschutzes geben, vom Zeitpunkt der Industrialisierung bis heute. Das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BEM) im öffentlichen Dienst und das Problem des Demografischen Wandels im kommunalen Bereich soll betrachtet werden. Ausgesucht habe ich mir hierfür einen kommunalen Bauhof. Durch den vielfältigen Aufgabenbereich auf einem Bauhof müssen sich die Mitarbeiter oft auf neue oder plötzlich geänderte Situationen einstellen. Winterdiensteinsätze und Einsätze im Rahmen der Rufbereitschaft sind oft eine hohe Herausforderung, physisch wie auch psychisch. Die Überalterung der Mitarbeiter und der Fachkräftemangel auf einem Bauhof ist so präsent, dass unbedingt hingeschaut werden muss. Eine kurze Beschreibung wird das Aufgabenfeld eines Bauhofs aufzeigen. Ein kommunaler Bauhof ist ein Betrieb einer Kommune, der technische Arbeiten für die Kommunalverwaltung und ihre Einrichtungen erbringt. Das Tätigkeitsfeld erstreckt sich über die Abfallsammlung und Entsorgung, Bäume und Wälder (z.B. Baumpflege, Baumkontrolle), Beschilderung (z.B. Unterhaltung Verkehrsschilder, Fahrbahnmarkierungen, Absperrungen), Bühnen und Wahllokale auf-und abbauen, Friedhofsunterhaltung inkl. Beerdigungen durchführen, Gebäudeunterhaltung, Gewässerunterhaltung, Grünpflege auf allen gemeindeeigenen Flächen (z.B. Sportplätze, Spielplätze, Parkanlagen), Unterhaltung von Spielplätzen ( Spielgeräte auf-und Abbau, Spielplatzkontrolle), Unterhaltung der öffentlichen Straßen ( Sanierung, Kontrolle, Beseitigung Tierkadaver, Aufrechterhaltung der Verkehrssicherungspflicht), Weihnachtsbäume und Weihnachtsbeleuchtung auf-und abbauen, Werkstatt und Lager (Reparatur der gemeindeeigenen Fahrzeuge und Maschinen, Betriebsstoffe und Schüttgüter bevorraten), Wertstoffhof, bis hin zum Winterdienst. Bei diesem vielfältigen Aufgabenbereich ist es wichtig den Arbeits-und Gesundheitsschutz immer im Auge zu behalten. Durch ständige Unterweisungen, Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen muss der Mitarbeiter in seinem Arbeitseinsatz gefördert und gefordert werden. Selbstreflektion für sein Tun und Handeln muss gestärkt werden. Dies wird gerade bei den älteren Mitarbeitern oft vernachlässigt. Ziel ist es zu den älteren Mitarbeitern hinzuschauen und sie dabei zu unterstützen ihre Tätigkeiten bis zum Renteneintritt gesund auszuführen. Denn auch der ältere Mitarbeiter soll gerne zur Arbeit kommen und sich wohlfühlen. Definition Arbeitsschutz: Der Begriff Arbeitsschutz umfasst Vorschriften und Maßnahmen zum Schutz von Leben und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit. Der Arbeitsschutz dient der Verhütung von Unfällen am Arbeitsplatz und dem Schutz vor arbeitsbedingten Gefahren und Gesundheitsrisiken( 30.11.2020)(Was ist Arbeitsschutz? Definition&Gesetze-Sicherheitsbeauftragter-online.de) Entwicklung des Arbeitsschutzes Dass bei der Arbeit gesundheitliche Schäden auftreten können, ist seit langem bekannt: So wies schon Hippokrates, der berühmteste Arzt des Altertums und Begründer der wissenschaftlichen Medizin, um 400 v. Chr. darauf hin, dass bei der Ausübung bestimmter Handwerke und Künste gesundheitliche Schäden auftreten (und folgerte daraus, dass bei ärztlichen Untersuchungen nach der Beschäftigung zu fragen sei). Im ausgehenden Mittelalter wurden die „Bergsucht“ (Silikose) und andere Bergkrankheiten erkannt.( iso-45001-arbeitsschutzmanagemant.de) Es war ein langer Weg bis zum heutigen und etablierten Gesundheits- und Arbeitsschutz für die Mitarbeiter und Beschäftigten aus Industrie, Gewerbe, Handwerk, Handel und Dienstleistungen in Deutschland. Hier eine Aufstellung wichtiger Daten und Fakten zur Entstehung des Arbeitsschutzes: • 1800 Arbeitsunfälle „Arbeitsunfälle sind Tribut an Technik und immer mehr Verschulden der Unfallopfer“. Unfallursachen werden nicht erkannt oder untersucht. Die Technikentwicklung(Dampfmaschine, Transmission) brachte neue Herausforderungen an den Arbeitsschutz denn der Anstieg schwerer Unfälle führte zu Produktionsstörungen(HISTORISCHES-Meister-sicher.de) • 1839 Preußisches Regulativ Gesetzgeber greift erstmals in den Arbeitsschutz ein. Das Arbeitsverbot für Kinder unter 9 Jahren und die Arbeitszeitbegrenzung für Jugendliche unter 16 Jahren auf zehn Stunden täglich werden geregelt. (HISTORISCHES-Meister-sicher.de • 1847 Lokalkommissionen Ehrenamtliche Lokalkommissionen werden als Aufsichtsorgane zur Überwachung des preußischen Regulativs gegründet. Sie bestehen aus dem Ortsvorsteher, dem Arzt, dem Lehrer, dem Pfarrer, Fabrikanten und einem Arbeiter. Sie haben keine Durchsetzungsbefugnisse. (HISTORISCHES-Meister-sicher.de • 1853 Preußische Gewerbeordnung Die Preußische Gewerbeordnung regelt erstmals Sonn-und Feiertagsarbeit. Das Gesetz über Fabrik-Inspektoren, die erste staatliche Kontrollinstanz für den Arbeitsschutz und damit Grundstein für die spätere Gewerbeaufsicht wird erlassen. (HISTORISCHES-Meister-sicher.de • 1871 Gründung des deutschen Kaiserreichs und Inkrafttreten der Reichsgewerbeordnung und der Gewerbeaufsicht. Später auch Staatliches Amt für Arbeitsschutz genannt. (Geschichte des Arbeitsschutzes in Deutschland-as-koenig.de) • 1872 wurde der Verein zur Überwachung der Dampfkessel von Unternehmern gegründet. Er war der Vorläufer des heute bekannten TÜVs.(as-könig.de) • 1874 Aufsichtsparagraph Die Aufwertung des staatlichen Arbeitsschutzes erfolgt durch den Aufsichtsparagraphen (gilt bis heute). Die Fabrikinspektion ist jetzt obligatorisch, die Zuständigkeit für den Schutz von Leben und Gesundheit liegt bei den staatlichen Behörden. Bundesrat bzw. Landesbehörden erlassene Schutzvorschriften, deren Auswirkungen auf die Praxis zunächst gering sind. • 1884 Bismarksche Sozialgesetzgebung Erstes Unfallversicherungsgesetz wird erlassen. Ausweitung der staatlichen Aufsicht auf alle gewerblichen Anlagen (bisher nur Fabriken) erfolgt. Die finanzielle Absicherung bei arbeitsbedingten Gesundheitsschäden wird durch Unternehmerpflichtbeiträge gesichert. Der Erlass und die Überwachung von Unfallverhütungsvorschriften durch die Berufsgenossenschaften werden möglich. (HISTORISCHES-Meister-sicher.de • 1890 Erste internationale Arbeitsschutzkonferenz in Berlin. Vom 15. bis 23. März 1890 fand in Berlin die erste Internationale Arbeitsschutzkonferenz statt. Hier wurde aber lediglich der Anstoß zu weiteren Bemühungen gegeben, da keine verbindlichen Regelungen zustande kamen. (as-koenig.de) • 1891 Arbeiterschutzgesetz Die Fabrikinspektion wird zur Gewerbeaufsicht. Das duale Arbeitsschutzsystem mit der staatlichen Gewerbeaufsicht und den Berufsgenossenschaften wird festgeschrieben. Die Zahl der Arbeitsunfälle mit Todesfolge oder dauerhafter Erwerbsunfähigkeit sinkt von 1886 bis 1913 um die Hälfte. • 1914 Ausbruch Erster Weltkrieg. Lockerung der Gewerbeaufsicht und Aufhebung von Arbeitsschutz und Arbeitszeit zur Steigerung der Rüstungsindustrie. (as-koenig.de) • 1920 Arbeitsschutz macht Fortschritte Der innerbetriebliche Arbeitsschutz macht Fortschritte, es werden Unfallvertrauensmänner eingesetzt, in großen Fabriken auch Sicherheitsingenieure. • 1925 Berufskrankheitenverordnung Die erste Berufskrankheitenverordnung mit elf gewerblichen Berufskrankheiten tritt in Kraft. • 1933-1945 Nationalsozialismus / Ausbruch zweiter Weltkrieg. Erneut Lockerung der Gewerbeaufsicht und Aufhebung von Arbeitsschutz und Arbeitszeit zur Steigerung der Rüstungsindustrie. (as-koenig.de) Der Nationalsozialismus hatte ein eigenständiges Interesse an der Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Sein Ziel war die Stärkung der "Volksgesundheit“ als Voraussetzung für die wirtschaftlichen und militärischen Pläne des Regimes. • 1936 Gründung des TÜVs. • 1939 Gesundheitsgefährliche Stoffe Das Gesetz über gesundheitsgefährliche Arbeitsstoffe, die spätere Gefahrenstoffverordnung, wird eingeführt. • 1949 Einführung des Mutterschutzgesetzes • 1960 Einführung des Jugendarbeitsschutzgesetzes • 1968 Einführung des Gerätesicherheitsgesetzes • 1972 Die Arbeitsstoffverordnung tritt in Kraft • 1973 Arbeitssicherheitsgesetz Arbeitssicherheitsgesetz mit Festlegung der Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und der Betriebsärzte wird erlassen. Die innerbetriebliche Organisation des Arbeitsschutzes wird verpflichtend für alle Arbeitgeber. (HISTORISCHES-Meister-sicher.de • 1976 Arbeitsstättenverordnung Die Arbeitsstättenverordnung tritt in Deutschland in Kraft und damit eine der ältesten Arbeitsschutzvorschriften. Sie enthält Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten einschließlich Baustellen.(Poko-Institut) • 1985 Arbeits-und Gesundheitsschutz wird internationalisiert Europäische Arbeitsschutzgesetzgebung wird in nationales Recht der EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt. (as-koenig.de) • 1996 Arbeitsschutzgesetz Das Arbeitsschutzgesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinien wird erlassen. Die Reichsversicherungsordnung aus dem Jahr 1884 wird in das Sozialgesetzbuch VII (Gesetz zur Neuregelung der gesetzlichen Unfallversicherung) überführt. (HISTORISCHES-Meister-sicher.de • 2004 neue Arbeitsstättenverordnung • 2016 Die Arbeitsstättenverordnung konkretisiert die Inhalte der Mitarbeiterunterweisung auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung (as-koenig.de) • 2024 letzte Änderung der Arbeitsstättenverordnung Nachdem es 1900 für die Berufsgenossenschaften zur Pflicht wird, Unfallverhütung in Betrieben zu betreiben, sinkt 1930 die Zahl der tödlichen Unfälle in der gewerblichen Wirtschaft erstmals unter 5000 (dguv) 1996 wird schließlich das Arbeitsschutzgesetz erlassen und 1998 sinkt die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle in der gewerblichen Wirtschaft unter 1000. (dguv) Der Arbeitsschutz entwickelt sich beständig weiter. Neueste Techniken und die Digitalisierung sollen uns die tägliche Arbeit erleichtern. Es entstehen andere Arten der Belastung. Langes Sitzen am Schreibtisch, Bildschirmarbeit, Möglichkeiten ergonomisches Arbeiten müssen begutachtet werden. Ständige Unterweisungen durch den Arbeitgeber sollen Über- und Fehlbelastungen minimieren. Die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen ist ein wichtiges Instrument im Arbeitsschutz. Durch eine umfassende Analyse aller potentiellen Gefahren vor Aufnahme der Tätigkeit, können Risiken erkannt und durch geeignete Maßnahmen Arbeitsunfälle verhindert werden. Helfen alle diese Maßnahmen nicht und es liegen verstärkt Arbeitsunfähigkeiten vor, hilft ein betriebliches Gesundheitsmanagement die Belastungen der Beschäftigten zu reduzieren und die persönlichen Ressourcen zu stärken. Betriebliches Gesundheitsmanagement Entstehung des betrieblichen Gesundheitsmanagements In den Nachkriegsjahren existierte das Bild, dass der Mensch der gesundheitlichen Aufklärung und Belehrung durch Mediziner oder durch medizinische Experten bedarf. Dahinter stand ein biomedizinisches Verständnis der Gesundheitserziehung. Man war der Ansicht, dass das Individuum aufgrund fehlerhafter Verhaltensweisen selbst für das Entstehen von Krankheiten verantwortlich sei. Durch die expertengesteuerte Beeinflussung gesundheitsrelevanter Entscheidungen sollten Risikofaktoren und Krankheiten verhütet bzw. eingedämmt werden. Somit war der Begriff der Gesundheitserziehung als Vorgänger der Gesundheitsförderung fest verankert im Verständnis der Gesundheitspolitik. (https://link.springer.com.pdf)(Stefanie Singer) WHO-Konferenzen 1978-2005 Als Vorreiter und bedeutender Akteur gilt die World Health Organization (WHO), als Organisator der internationalen Konferenzen zur Gesundheitsförderung. Die Aktivitäten der WHO haben auch in Deutschland zu einem Anstieg der gesundheitsförderlichen Maßnahmen in den verschiedenen Lebensbereichen der Bevölkerung, z. B. im Arbeitsumfeld, geführt.2. Stefanie Singer, link.springer.com/chapter/10.1007/978-3-8349-8835-5_1 Betriebliches Gesundheitsmanagement: (Definition und Beschreibung laut Techniker Krankenkasse) Die Gesundheit ist das wichtigste Gut des Menschen und eine wesentliche Grundlage für Leistungsfähigkeit und Wohlbefinden. Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) verfolgt daher das Ziel, betriebliche Rahmenbedingungen, Strukturen und Prozesse so zu entwickeln, dass Arbeit und Organisation gesundheitsförderlich gestaltet werden können. Und: Die Beschäftigten werden zu einem gesundheitsförderlichen Verhalten befähigt. Im Betrieblichen Gesundheitsmanagement sind alle Maßnahmen und strukturellen Veränderungen zusammengefasst, die der Gesundheitsförderung der Belegschaft dienen. Auch der Arbeitsschutz gehört dazu - und die gesetzlich vorgeschriebene betriebliche Wiedereingliederung von Mitarbeitern, die lange krank waren. Die Rentenversicherungsträger unterstützen ebenfalls mit ihren Maßnahmen das BGM. Alle Maßnahmen sollen den Beschäftigten und dem Unternehmen gleichermaßen zugutekommen. Das Betriebliche Gesundheitsmanagement der Gemeinde Stuhr wird hier als Beispiel angeführt Die Arbeitswelt unterliegt einem stetigen Wandel, der sowohl auf inneren als auch äußeren Faktoren beruht. Veränderungen in der Altersstruktur der Gesellschaft, die Entwicklung einer modernen Leistungsgesellschaft oder der sich rasant entwickelnde technische Fortschritt wirken sich intensiv auf das tägliche Arbeitsleben aus. Insbesondere in Zeiten knapper finanzieller und personeller Ressourcen ist damit ein starker Anstieg von Leistungsdruck und Arbeitsverdichtung zu verzeichnen. Diese Faktoren tragen zu einer Belastung der Beschäftigten nicht nur auf physischer Ebene bei, sondern nehmen auch Einfluss auf die psychischen Belastungen, die in der Gesellschaft zunehmend zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen und langwierigen Ausfallzeiten führen. Vor diesem Hintergrund berücksichtigt ein umfassendes Verständnis für den Gesundheitsbegriff neben der physischen und sozialen Umwelt auch die psychische Dimension. So definierte die Weltgesundheitsorganisation den Gesundheitsbegriff bereits im Jahr 1986 in der Ottawa Charta als einen Zustand vollständigen körperlichen, psychischen und sozialen Wohlbefindens. Gesundheit ist also kein statischer Zustand, es handelt sich vielmehr um eine stets herzustellende Balance zwischen den eigenen Ressourcen und der individuellen auf die Person einwirkenden Belastungen. Aufgrund dieser Entwicklungen und unter Zugrundelegung eines breiten Verständnisses für den Gesundheitsbegriff hat sich die Gemeinde Stuhr im Jahr 2011 dazu entschlossen, ein strukturiertes und ganzheitliches Betriebliches Gesundheitsmanagement für ihre Mitarbeiter einzuführen. Im November 2015 wurde es durch den Abschluss einer Dienstvereinbarung in der Gemeinde Stuhr fest verankert. In der klar die Ziele des BEM genannt werden: § 2 Dienstvereinbarung betriebliches Eingliederungsmanagement Zielsetzung: Das betriebliche Gesundheitsmanagement zielt darauf ab: • Möglichst frühzeitig eventuellen gesundheitlichen Gefährdungen am Arbeitsplatz entgegen zu wirken • Den individuellen Anspruch auf Eingliederung nach einer mehr als sechswöchigen Arbeitsunfähigkeit (innerhalb eines Jahreszeitraum) zu gewährleisten • Die Wiederherstellung und Erhaltung der Gesundheit der Beschäftigten zu unterstützen und zu fördern • Für die jeweiligen Beschäftigten den Arbeitsplatz zu erhalten • Den Ursachen von Arbeitsunfähigkeitszeiten der Beschäftigten gemeinsam nachzugehen • Nach Möglichkeiten zu suchen, künftige Arbeitsunfähigkeitszeiten zu vermeiden oder zumindest zu verringern. Strukturen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements: Das Betriebliche Gesundheitsmanagement der Gemeinde Stuhr basiert auf fünf Säulen: dem Arbeitsschutz, dem Gesundheitsschutz, der Gesundheitsförderung, dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement und der Arbeitsgruppe Sucht • 1. Arbeits- und Gesundheitsschutz. Im Rahmen des Arbeitsschutzes sind in erster Linie die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes zu berücksichtigen. • 2. Gesundheitsschutz. Unfallverhütung durch Prävention • 3. Betriebliches Eingliederungsmanagement. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement fokussiert sich im Wesentlichen auf die Wiedereingliederung langfristig erkrankter Mitarbeiter, um diesen einen weitgehend belastungsfreien Wiedereinstieg in den beruflichen Alltag zu ermöglichen. Die Einleitung des Verfahrens basiert also auf einem reaktiven Ansatz. • 4. Arbeitsgruppe Sucht. Die Arbeitsgruppe Sucht ist Ansprechpartner für Suchtproblematiken, unabhängig von einer eigenen Betroffenheit. Ähnlich wie im Bereich des Betrieblichen Eingliederungsmanagements besteht auch ihre Vorgehensweise aus einem präventiven und einem reaktiven Ansatz. • 5. Betriebliche Gesundheitsförderung. Die Betriebliche Gesundheitsförderung ist eine ergänzende Säule des Betrieblichen Gesundheitsmanagements. Sie steht in engem Zusammenhang zu den übrigen Elementen Das betriebliche Gesundheitsmanagement der Gemeinde Stuhr basiert auf fünf Säulen 1.Arbeitsschutz Im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind in erster Linie die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes zu berücksichtigen. Im Bereich des Arbeitsschutzes sind vorrangig Arbeitsbedingungen zu schaffen, die mögliche Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen zum Schutz der Beschäftigten ausschließen. Wesentliches Ziel ist es, Arbeitsunfälle zu verhindern. Der Arbeitsschutz unterliegt somit einem präventiven Ansatz im Bereich der Arbeitsbedingungen (Verhältnisprävention). 2. Gesundheitsschutz Im Bereich des Gesundheitsschutzes werden die langfristigen Auswirkungen der Arbeit und deren Rahmenbedingungen auf die Gesundheit der Beschäftigten untersucht. Zu den zu untersuchenden Rahmenbedingungen zählen beispielsweise Lichtverhältnisse, Geräuschpegel oder weitere Umgebungsfaktoren und deren Einfluss auf die Psyche der Beschäftigten. Oberstes Ziel ist es, auf Grundlage der dadurch gewonnenen Erkenntnisse Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen durch entsprechende Veränderungen der Arbeitsorganisation bzw. der Rahmenbedingungen des Arbeitsplatzes vorzubeugen. Die Betrachtung des Arbeitsumfeldes zeigt bereits die enge Verzahnung von Arbeits- und Gesundheitsschutz im Bereich der Verhältnisprävention. Neben der Verhältnisprävention spielt jedoch auch die Verhaltensprävention im Arbeits- und Gesundheitsschutz eine wesentliche Rolle. So ist es zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten unerlässlich, neben der Optimierung der eigenen Ressourcen z. B. durch fachliche Qualifizierung oder Stärkung der Kompetenzen diese über bestehende Gesundheitsgefährdungen z. B. durch Gefahrstoffe oder im Bereich des Infektionsschutzes zu informieren und im richtigen Umgang mit solchen Gefährdungen zu schulen. Im Bereich des Arbeitsschutzes dienen solche Unterweisungen dem richtigen und aufmerksamen Umgang mit bestehenden Unfallgefährdungen, sofern sich diese nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen beseitigen lassen. Bei der Umsetzung, Prävention und Beratung wird die Gemeinde durch den Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt. Diese Personen kommen nicht aus den eigenen Reihen, sondern werden extern bestellt. Ihre Aufgaben sind im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) unter §3 Aufgaben des Betriebsarztes und §6 Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit geregelt. Der Betriebsarzt unterstützt beim Arbeitsschutz, bei der Unfallverhütung und dem Gesundheitsschutz. Er führt regelmäßige Pflichtuntersuchungen bei den Mitarbeitern durch und hat darauf hinzuwirken, dass sich alle Mitarbeiter den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend zu verhalten. Er nimmt in regelmäßigen Abständen an den betrieblichen Begehungen teil. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Gefahrstoffkataster und Betriebsanweisungen. Sie führt jährliche betriebliche Begehungen an allen Einrichtungen der Gemeinde durch um beim Arbeitsschutz, der Unfallverhütung und der menschengerechten Gestaltung von Arbeit zu unterstützen. Hierbei werden Protokolle erstellt und sämtliche Mängel aufgenommen und unverzüglich an die Gemeinde weitergeleitet. Im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes hat die Gemeinde schnellstmöglich die genannten Mängel zu beseitigen. Mit technischen Maßnahmen (Vermeidung der Gefahr, Trennung von Mensch und Gefahr), organisatorischen Maßnahmen ( Räumliche oder zeitliche Trennung von Mensch und Gefahr, erste Hilfe, Brandschutz, ASA-Sitzung) und persönlichen Maßnahmen ( Bereitstellung von PSA, Unterweisungen). Der Betriebsarzt sowie auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit nehmen an den ASA-Sitzungen( Arbeitsschutzausschuss) teil. 3. Betriebliches Eingliederungsmanagement : Das Betriebliche Eingliederungsmanagement(BEM) fokussiert sich im Wesentlichen auf die Wiedereingliederung langfristig erkrankter Mitarbeiter, um diesen einen weitgehend belastungsfreien Wiedereinstieg in den beruflichen Alltag zu ermöglichen. Die Einleitung des Verfahrens basiert also auf einem reaktiven Ansatz. Im weiteren Verfahrensverlauf besteht ein enger Zusammenhang zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Denn nach Einleitung des Verfahrens wird eine Ursachenforschung bezüglich der Ausfallzeiten und inwieweit diese auf bestehende Arbeitsbedingungen zurückzuführen sind vorgenommen. Nicht nur die physischen Belastungen, sondern auch psychische Aspekte werden hierbei berücksichtigt. Aufgrund der wesentlichen Bedeutung des BEM, der damit verbundenen Möglichkeiten seitens des Arbeitgebers mit gezielten Maßnahmen zur Gesunderhaltung der Beschäftigten beizutragen und zur Verdeutlichung des Willens der Gemeinde Stuhr dieser Verpflichtung nachzukommen, wurde bereits im Jahr 2011 eine Dienstvereinbarung abgeschlossen, in der u. a. das konkrete Verfahren beschrieben wird. In der Dienstvereinbarung sind der Geltungsbereich, die Zielsetzung, die Rechte und Pflichten der Beteiligten, Bildung und Aufgabe des BEM-Teams, Ablauf des BEM-Verfahrens und der Datenschutz und die Dokumentation vereinbart. Das BEM-Team wird auf Wunsch des Betroffenen zusammengestellt. Der Arbeitgeber hat die Pflicht, nach einer sechswöchigen Arbeitsunfähigkeit den Beschäftigten die Durchführung eines BEM-Verfahrens anzubieten. Diese Pflicht steht im neunten Sozialgesetzbuch (SGB) – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung- unter § 167 Prävention. 4. Arbeitsgruppe Sucht: Die Arbeitsgruppe Sucht ist Ansprechpartner für Suchtproblematiken, unabhängig von einer eigenen Betroffenheit. Ähnlich wie im Bereich des Betrieblichen Eingliederungsmanagements besteht auch ihre Vorgehensweise aus einem präventiven und einem reaktiven Ansatz. Im Rahmen des präventiven Ansatzes leistet die Arbeitsgruppe Sucht Beratung um Rahmenbedingungen schaffen zu können, die Suchtproblematik frühzeitig vorzubeugen. Die Arbeitsgruppe Sucht steht allen Beschäftigten und somit auch Führungskräften als vertraulicher Ansprechpartner und Vermittler mit dem Ziel eines konstruktiven Umgangs mit den Betroffenen zur Bewältigung einer bestehenden Problemsituation zur Verfügung. Hierzu wurde im Jahr 2004 eine Dienstvereinbarung abgeschlossen. In der Dienstvereinbarung wird die Arbeitsgruppe Sucht als betriebliche Beratungsstelle verankert. Sie beinhaltet ein Stufenkonzept zum Umgang mit suchterkrankten bzw. suchtgefährdeten Kollegen, welches in erster Linie Veränderungsmöglichkeiten und Hilfestellung bietet, möglichst ohne dass sie damit verbundene arbeitsplatzbezogene Nachteile erleiden. Angesichts der wichtigen Funktion der Arbeitsgruppe Sucht im Rahmen dieser komplexen und sensiblen Thematik sowie ihrem damit verbundenem Beitrag zur Gesunderhaltung der Beschäftigten ist sie als eine Säule in das betriebliche Gesundheitsmanagement der Gemeinde Stuhr integriert. Bei einer Suchterkrankung ist nicht nur der Süchtige selbst betroffen, sondern auch sein Umfeld. Sei es privat oder beruflich. Deshalb sollten auch die Kollegen einschließlich der Führungskräfte die Hilfe der AG Sucht in Anspruch nehmen sobald der Verdacht einer Suchterkrankung eines Kollegen besteht. 5. Betriebliche Gesundheitsförderung Die betriebliche Gesundheitsförderung ist eine ergänzende Säule des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Sie steht eng im Zusammenhang zu den übrigen Elementen. Ziel der Gesundheitsförderung ist es, gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen zu schaffen und Verhaltensweisen der Beschäftigten im Umgang mit bestehenden organisatorischen Bedingungen sowie gegebenenfalls damit verbundene gesundheitsgefährdende Faktoren zu fördern. Dafür ist es erforderlich, dass Rahmenbedingungen und Angebote entwickelt werden, die eine aktive Gesunderhaltung der Beschäftigten unterstützen und sie gleichermaßen dazu motivieren, diese in ihrem Alltag zu integrieren und zu erhalten. Um die zu ermöglichen, ist ein grundlegendes Verständnis und eine grundlegende Akzeptanz für das betriebliche Gesundheitsmanagement erforderlich. Diese Basis soll durch verschiedene Aspekte erreicht werden: • Partizipation • Transparenz • Sensibilisierung der Führungskräfte • Differenzierung Altersgerechtes und Alternsgerechtes Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) Altersgerechtes BGM Fokussiert spezifische Unterschiede zwischen Altersgruppen Umfasst z.B. altersabhängige Reduzierung der Schichtarbeit Nimmt eine kompensatorische, lebensphasenorientierte Sichtweise ein. Alternsgerechtes BGM Fördert die Arbeitsfähigkeit und setzt Rahmenbedingungen für eine gesunde, motivierte und leistungsfähige Erwerbstätigkeit Reduziert das Risiko arbeitsinduzierten Voralterns Orientiert sich ganzheitlich am Alterungsprozess Nimmt eine primärpräventive, zukunftsorientierte Sicht ein. Zwei Ansatzpunkte für alter(n)sgerechtes BGM: Verhältnisprävention Initialisierung eines Arbeitskreises Gesundheit: Führungskraft, Arbeitsschutz, Betriebsarzt, Schwerbehindertenvertretung, Personalrat, BGM-Berater. Demografiegerechte Führung: Sensibilisierung für den Bedarf älterer Mitarbeiter Arbeitsplatzprogramme: Analyse körperlicher Belastung Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung Arbeitsumgebung: Ausstattung mit Hilfsmitteln, Arbeitsschutz Arbeitsorganisation: Flexible Arbeitszeitmodelle, Schichtarbeit, Austritt aus Erwerbstätigkeit, Pausengestaltung. Verhaltensprävention Workshops zur Stärkung des gesundheitsbewussten Verhaltens: Stressmanagement, Ernährung, Bewegung, Zeit- und Konfliktmanagement Gesundheitstage Erfassung sensorischer Fähigkeiten: Hörtest, Sehtest. (ältere Mitarbeiter-gesund alt werden im Betrieb- Elisabeth Strunz,M.Sc.Psych.26.02.19) Warum zusätzlich Altersgerechtes und Alternsgerechtes Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) notwendig ist, zeigt der Blick auf den demografischen Wandel. Blick auf den demografischen Wandel Demografie- was versteht man unter dem Begriff? Das Wort „Demografie“ stammt aus dem Griechischen und bedeutet „Bevölkerungswissenschaft“. Das ist die Lehre über den Zustand und die Entwicklung einer Bevölkerung. Mit einer "Bevölkerung" bezeichnet man alle Einwohner eines bestimmten Gebietes, zum Beispiel einer Stadt, eines Landes oder eines Kontinents. Die Bevölkerungswissenschaft untersucht unter anderem, wie viele Menschen in Deutschland (oder anderswo) leben, wie viele Junge und Alte darunter sind und wie sich die Bevölkerungszahl durch Geburten und Sterbefälle verändert.(www.bpb.de>lexica>demografie) Demografischer Wandel- was versteht man hierunter? Mit “demographischer Wandel“ meint man, dass die Zusammensetzung der Bevölkerung in den nächsten Jahrzehnten verändern wird. Dazu tragen die Zuwanderung und Abwanderung von Menschen, die Geburtszahlen und die Zahl der Todesfälle in einem Land bei. (www.bpb.de>lexica>demografie) Auswirkungen: Die Folge dieses Wandels für Deutschland ist, dass die Bevölkerung im Durchschnitt älter wird und gleichzeitig die Geburtenrate niedrig ist. Es gibt also mehr alte und weniger junge Menschen. In manchen Wirtschaftsbereichen gibt es nicht genug Auszubildende, in anderen fehlen junge Fachkräfte. (www.bpb.de>lexica>demografie) Gute Seiten: Der demografische Wandel hat auch gute Seiten. Ältere Menschen können ihre Erfahrungen an die Jüngeren weitergeben. (www.bpb.de>lexica>demografie) Der Blick auf den demografischen Wandel zeigt also, dass es mehr ältere Menschen als jüngere Menschen in Deutschland gibt. Wie geht die moderne Arbeitswelt damit um. Die demografische Entwicklung ist seit vielen Jahren deutschlandweit ein Thema und macht auch vor den Baubetriebshöfen nicht Halt. Im Mittel schaffen es die Baubetriebshöfe derzeit das Durchschnittsalter im Betrieb konstant zu halten. So liegt es in einer aktuellen (2022) Erhebung im Durchschnitt bei 47,4 Jahren. Im Mittel sind 36 Prozent der Mitarbeiter in den Betrieben über 50 Jahre, 14 Prozent über 60 Jahre alt. Der Anteil der Mitarbeiter, die über 60 Jahre und älter sind, ist von 10 Prozent auf 14 Prozent gestiegen. Für die Baubetriebshöfe bedeutet insbesondere der wachsende Anteil älterer Mitarbeiter, dass eine nicht unbedeutende Zahl an Beschäftigten in den nächsten Jahren in Rente gehen wird. Darüber hinaus fällt mit jedem Mitarbeiter, der altersbedingt in Rente geht, meistens auch ein über lange Jahre aufgebautes Fachwissen weg.(Verband kommunaler Unternehmen(vku)). Darstellung Altersdurchschnitt auf kommunalen Bauhöfen im Jahr 2022 Es sollte darüber nachgedacht werden, wie ältere Mitarbeiter in neue Rollen in die Mitarbeiterstruktur eingebunden werden können. (Verband kommunaler Unternehmen(vku)Betriebsdaten Baubetriebshöfe 2022 Definition Älterer Mitarbeiter In der Literatur gibt es keine einheitliche Definition wer „älterer Mitarbeiter“ ist. Die unterschiedlichen Altersangaben hängen vielfach von der jeweiligen Art der Berufstätigkeit und der Lebensbiologie ab. Die Bundesanstalt für Arbeit zählt, bezogen auf Angaben zum Arbeitsmarkt und zur Arbeitslosigkeit, Arbeitnehmer ab dem 50. Lebensjahr an zu den älteren Mitarbeitern, da ab diesem Alter die Schwierigkeit auf dem Arbeitsmarkt vermittelt zu werden, steigt. Was verringert sich typischerweise im Alter? • Geistige Wendigkeit und Umstellungsfähigkeit • Wahrnehmungsgeschwindigkeit/ Reaktionsvermögen • Abstraktionsfähigkeit • Kurzzeitgedächtnis • Lernfähigkeit • Muskelkraft • Widerstandsfähigkeit • Leistungsfähigkeit Diesen durchaus negativ klingenden Eigenschaften stehen viele positive entgegen: Älter Mitarbeiter … • haben hohe Berufserfahrungen und berufliche Routine • kennen betriebliche Zusammenhänge • haben eine hohe Lebenserfahrung • sind verantwortungsbewusst • sind sozial gefestigt • können Situationen realistisch einschätzen • identifizieren sich sehr mit dem Betrieb und stehen diesem loyal gegenüber Weder die negativen noch die positiven altersbezogenen Eigenschaften können älteren Mitarbeitern in ihrer Gesamtheit als allgemeingültig zugeschrieben werden. Jeder älterer Mitarbeiter ist individuell und differenziert zu betrachten. (Lehrbuch Prüfung für Industriemeister-Zusammenarbeit-im-Betrieb) Alte Hasen und junge Hüpfer zusammen bringen Alter Hase Bedeutung: (durch langjährige Tätigkeit) in einer bestimmten Disziplin oder Funktion sehr erfahrene Person.(dwds.de) Junger Hüpfer Bedeutung: aufgrund ihres Alters unerfahrene, energiegeladene, in mancher Hinsicht auch naive Person; Neuling, Einsteiger in einer Disziplin, Mannschaft o.Ä. (dwds.de) Ältere Arbeitnehmer machen einen immer größeren Teil der Arbeitnehmerschaft aus. Da die Menschen immer länger erwerbstätig sind, ist das Sicherheits- und Gesundheitsschutzmanagement für eine alternde Arbeitnehmerschaft zu einer Priorität geworden. Die Zusammenarbeit aller Altersgruppen in sog. Intergenerative Teams sollte genutzt werden. Was versteht man unter intergenerativen Teams? Intergenerative Teams (auch altersgemischte Teams genannt) sind betriebsinterne Teams, die so zusammengesetzt sind, dass ältere und jüngere Mitarbeiter zusammenarbeiten. Ziel von altersgemischten Teams ist, die unterschiedlichen Stärken, Kompetenzen, Beiträge und Perspektiven von Jüngeren und Älteren zu kombinieren, um Aufgaben gemeinsam konstruktiv zu lösen und über einen wechselseitigen Wissensaustausch zu lernen. Intergenerative Zusammenarbeit gewinnt vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung zunehmend an Bedeutung. Denn der demografische Wandel verändert die Altersstruktur von Belegschaften. Angesichts des drohenden oder sogar schon bestehenden Fachkräftemangels in vielen Branchen, und der Einführung der Rente mit 67 werden immer mehr Ältere länger im Berufsleben stehen und mit jüngeren Kollegen zusammenarbeiten. Betriebe müssen daher zukünftig verstärkt die Kooperation der Generationen produktiv organisieren. Vorteile altersgemischter Teams: • größere Bandbreite an Fachwissen und an Erfahrungshintergründen • Vielfalt der Perspektiven • Breiteres personelles Netzwerk • Gegenseitige Kompetenzerweiterung • Dynamik und Flexibilität • Abbau von Vorurteilen • Gesundheitsfördernde Entwicklung Neben den genannten positiven Aspekten der Altersheterogenität (größere Altersdifferenzen), können sich aber auch negative Effekte, wie z.B. Konflikte als Folge unterschiedlicher Wert- und Moralvorstellungen, unterschiedliche Denk- und Arbeitsweisen oder Vorurteile gegenüber Jüngerer und Älterer, finden. Damit die Zusammenarbeit zwischen Älteren und Jüngeren klappt, müssen beide Seiten Toleranz mitbringen, dem Gegenüber Respekt zollen sowie Kooperations- und Kommunikationsbereitschaft zeigen. (Lehrbuch Prüfung für Industriemeister-Zusammenarbeit im Betrieb-). Um ein oder mehrere Beispiele zur intergenerativen Zusammenarbeit zu finden, hilft ein Blick auf das Tätigkeitsfeld einen Baubetriebshofes. Tätigkeitsfelder auf einem Baubetriebshof z. B.: • Abfallbeseitigung • Auf- und Abbau bei Veranstaltungen • Baumpflege und Baumkontrolle • Friedhofsunterhaltung inkl. Bestattungen • Gebäudeunterhaltung • Gewässerunterhaltung • Grünflächenunterhaltung auf Spielplätzen, Sportplätzen und gemeindeeigenen Flächen • Hausmeistertätigkeiten • Kfz-Werkstatt, Pflege und Wartung an Kfz und Maschinen • Straßenunterhaltung • Winterdienst Besonders in kleinen Gemeinden gehören auch die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung, d.h., die Arbeit auf der kommunalen Kläranlage, zum Tätigkeitsbereich von Beschäftigten der Bauhöfe. Die vielfältigen Einsatzgebiete von Beschäftigten der Bauhöfe verlangen Befähigungen in verschiedensten Gewerken. Im Allgemeinen sind Beschäftigte der Bauhöfe in Handwerksberufen ausgebildet und werden vorrangig Tätigkeiten eingesetzt, die ihrer Berufsausbildung und ihren Qualifikationen entsprechen. Denn die meisten Tätigkeiten setzen nachzuweisende Fachkunde z.B. durch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus. Häufig bestehen auch Fortbildungspflichten. Für bestimmte Tätigkeiten mit speziellen Arbeitsmitteln (Z.B. fahrbare Hubarbeitsbühnen, LKW-Ladekran, Motorkettensägen) müssen gesonderte Befähigungen und bei Eignungszweifel entsprechende Eignungs- und Tauglichkeitsbescheinigungen vorliegen. Aufgrund der vielfältigen Tätigkeiten kann es jedoch im Ausnahmefall dazu kommen, dass fachunspezifische oder fachfremde Aufgaben übernommen werden müssen ( IFA-Institut für Arbeitsschutz der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung-Bau- und Betriebshöfe-ausführliches Branchenbild aus dem Risikoobservatorium der DGUV-Angelika Hauke und Ina Neitzner). Die Liste der aufgezählten Tätigkeiten eines Baubetriebshofes ist nicht vollständig und lässt sich noch weit fortführen. Es soll hiermit deutlich gemacht werden wie vielfältig das Aufgabenfeld ist. Dies bringt eine Vielzahl von unterschiedlichen Qualifikationen und Fachrichtungen mit sich. Der kommunale Bauhof hat im Durchschnitt 30-40 Mitarbeiter. Hier finden sich Straßenbauer, Straßenwärter, Gärtner in allen Fachrichtungen, Landwirte, Tischler, Zimmermänner, Dachdecker, Maler- und Lackierer, Elektriker, Mechatroniker, Maurer, Brunnenbauer. Oder auch Quereinsteiger und Ungelernte, waren auf Bauhöfen zu finden und sind häufig dort geblieben. Und sie gehören mittlerweile zu den „alten Hasen“ auf Bauhöfen. Die Einstellungskritrien auf Bauhöfen haben sich in den Jahren verändert. Aber eine unausgewogene Altersstruktur und eine dünne Personaldecke erschweren die Ausführung der Arbeiten. Modern und effizient sollen die Arbeiten ausgeführt werden, Rasenflächen werden mit Aufsitzrasenmähern gemäht, oder auf Sportplätzen werden Mähroboter eingesetzt. Schneidearbeiten an Hecken und Seitenräumen werden mit Schleppern und modernen Anbaugeräten erledigt. Baumpflegearbeiten werden von Hubarbeitsbühnen aus erledigt. Bewässerung auf Sportplätzen wird von hochmodernen Bewässerungssystemen erledigt. Zeiterfassung ist digitalisiert und der handgeschriebene Stundenzettel hat ausgedient. Bei der Einstellung neuer Bauhof-Mitarbeiter wird vorausgesetzt, dass eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem meist handwerklichen Beruf und ein Führerschein vorhanden ist, Teamfähigkeit und Bereitschaft zu Winterdienst und Rufbereitschaft. Erfahrungen im Umgang mit Maschinen aller Art sind wünschenswert. Die Entwicklung eines Baubetriebshofes am Beispiel des Baubetriebshofes der Gemeinde Seevetal im Landkreis Harburg (Auszug aus dem Jubiläumsbuch-50-Jahre-Gemeinde-Seevetal): Bei der Gemeindegründung war der damals als Bauhof bezeichnete Bereich noch auf verschiedene Gemeindeteile verteilt und bestand anfangs nur aus zwölf, von der Gemeinde beschäftigten Kräften. Diese Mitarbeiter waren von den fünf größeren Altgemeinden, die eigene Bauhöfe unterhalten hatten, übernommen worden. Sie blieben anfangs an ihren alten Arbeitsplätzen in den jeweiligen Gemeindeteilen. Die Aufträge erhielten sie dezentral von den Ortsbürgermeistern. Trotz dieser noch eher improvisierten Organisation wurde ein beachtlicher Arbeitsaufwand erledigt. 1978 wurden die fünf Teile des Bauhofes zu einem Sachgebiet zusammengelegt und der Bauverwaltung angegliedert. Nach der Zusammenlegung zog der neue Bauhof mit inzwischen 28 Mitarbeitern nach Hittfeld. 1992 wurde auf dem Betriebshofgelände ein Sozial- und Verwaltungsgebäude errichtet. Der Lagerplatz wurde asphaltiert und die eigene Werkstatt wurde kontinuierlich ausgebaut um die notwendigen TÜV-Prüfungen vor Ort durchführen lassen zu können. Mit der Zusammenlegung der Sachgebiete Bauhof und Gartenbau zur Abteilung Betriebshof im Jahr 1999 stieg die Zahl der Beschäftigten auf 39. Aus den fünf dezentral geführten Bauhöfen wurde ein zentral und professionell geführter Betriebshof der Gemeinde Seevetal- gut ausgestattet mit Gebäuden, Lagerplätzen, Fahrzeugen und technischem Gerät sowie effektiver digitaler Verwaltungsorganisation. (Hilde Hoherz, Gemeindearchivarin) Im Vergleich zur allgemeinen Erwerbsbevölkerung arbeitet im öffentlichen Dienst(ÖD) ein deutlich größerer Anteil älterer Menschen: Im Jahr 2015 waren 41% 50 Jahre oder älter; in der allgemeinen Erwerbsbevölkerung waren es 32% Im Jahr 2022(laut statistischem Bundesamt) war jeder vierte Mitarbeiter im ÖD über 55 Jahre alt. Gründe für die hohen Anteile älterer Menschen im ÖD liegen vor allem in der restriktiven Personalpolitik infolge der seit den 1990er- Jahren durchgeführten Modernisierung der Verwaltung des öffentlichen Dienstes. In vielen Bereichen kam es jahrelang zu Einstellungssperren, deutlich verminderte Ausbildungsaktivitäten und zur Nutzung befristeter Verträge, wodurch die Personaldecke sehr dünn ist. Aufgrund der knappen Personalbemessung und der fehlenden jüngeren Beschäftigten in Bauhöfen steigen die körperlichen Belastungen- auch und besonders für die älteren Beschäftigten. Stark beanspruchende Tätigkeiten können nicht mehr von jüngeren Beschäftigten übernommen werden. Mehrbelastungen entstehen zudem immer dann, wenn Beschäftigte ausscheiden und neue Kräfte nicht mit fließendem Übergang gefunden oder eingestellt werden können. Vor dem Hintergrund einer knappen Personaldecke und fehlender jüngerer Beschäftigter gewinnt der Erhalt der Arbeitsfähigkeit des vorhandenen Personals schließlich immer mehr an Bedeutung. ( IFA-Institut für Arbeitsschutz der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung-Bau- und Betriebshöfe-ausführliches Branchenbild aus dem Risikoobservatorium der DGUV-Angelika Hauke und Ina Neitzner). Möglichkeiten für junge und ältere Mitarbeiter Jobrotation und intergenerative Teams wären Möglichkeiten Horizonte für junge und für ältere Mitarbeiter zu erweitern. Jobrotation (Arbeitsplatzwechsel): D.h. mehrere ähnlich qualifizierte Mitarbeiter tauschen in vorgegebenen Zeitintervallen ihre Arbeitsplätz. Im Straßen- und Gartenbau auf einem Bauhof eine gute Möglichkeit, da sich die Arbeiten manchmal ähneln oder sogar überschneiden. Ein Auszubildender könnte mal für einen Tag in die Rolle des Gesellen schlüpfen. Ein Mitarbeiter könnte mal einen Tag in der Verwaltung arbeiten um Zusammenhänge von Bürotätigkeiten und „draußen“ zu erkennen. Es ist manchmal gut seinen Blickwinkel zu verändern und anderes auszuprobieren um das Verständnis untereinander zu fördern. Intergenerative Teams/ altersgemischte Teams: Ziel von altersgemischten Teams ist, Stärken, Kompetenzen, Beiträge und Perspektiven von Jüngeren und Älteren zu kombinieren, um Aufgaben gemeinsam konstruktiv zu lösen und über einen wechselseitigen Wissensaustausch miteinander zu lernen. Besonders die körperlich schweren Tätigkeiten auf einem Bauhof sollten so aufgeteilt werden, dass die jungen Mitarbeiter die älteren Mitarbeiter unterstützen und sich nicht zu den sogenannten „Lenkradhaltern“ entwickeln. Das Ganze muss natürlich im gegenseitigem Respekt und Verständnis für einander passieren. Um Jobrotationen oder intergenerative Teams zu ermöglichen ist hier eine starke Führung gefragt. Die Führung/Leitung muss ihre Mitarbeiter genau kennen um ihre Stärken und Schwächen einzuschätzen. Sie muss die Gesundheit ihrer Mitarbeiter stets im Auge behalten und jederzeit mit geeigneten Maßnahmen frühzeitig eingreifen um die Arbeitsleistung und die Motivation zu erhalten. Eine sichere, gesunde und funktionale Arbeitsumwelt ist Voraussetzung dafür, dass der Mensch sich an seinem Arbeitsplatz wohl fühlt und eine gute Arbeitsleistung erbringen kann. Work-Life-Balance auf dem Bauhof Die sog. “Work-Life-Balance“ ist ein relativ neuer Begriff und ist im Kontext des Arbeits-und Gesundheitsschutzes zu betrachten. Der als Synonym für das Gleichgewicht zwischen Berufs- und Privatleben steht. In unserer heutigen Arbeitswelt stehen Leistungsdruck und Perfektionsdrang an einer der vordersten Stellen. Gleichzeitig steigt das Bewusstsein für psychische Belastungen am Arbeitsplatz, etwa in Form von Depressionen oder Burnout. Work-Life-Balance wird auf Bauhöfen gelebt. Tariflicher Urlaub von 30 Tagen und die Möglichkeit der Entgeltumwandlung in Freizeit, Arbeit in Teilzeit ist möglich ebenso die Altersteilzeit. Oft herrscht auf Bauhöfen ein gutes kollegiales Miteinander, besonders wenn ein besonders Ereignis, wie z.B. Schnee und Glätte oder Sturm- und Starkregenereignisse auftritt. Um gemeinsam etwas für die Erhaltung der Verkehrssicherungspflicht und damit etwas für das Gemeindewohl der Einwohner zu machen. Mal kurzfristig Urlaub bekommen oder früher Feierabend machen zu können um private Dinge zu regeln sind fast jederzeit machbar. Der Gesundheits- und Arbeitsschutz steht weit vorne. Warnschutzkleidung, andere Arbeitskleidung und PSA wird gestellt und regelmäßig erneuert. Arbeitszeiten sind fest geregelt. Anfallende Überstunden werden vergütet oder in Freizeit ausgeglichen. Sicherer Arbeitsplatz und ein geregeltes Einkommen und familienfreundliche Arbeitszeiten mit Möglichkeit der Teilzeit. Das ist auf einem Bauhof seit vielen Jahren beständig und auch mit ein Grund warum es so viele ältere Mitarbeiter auf Bauhöfen gibt. Viele Mitarbeiter haben jung auf dem Bauhof angefangen und wussten da schon die Work-Life-Balance zu schätzen. Und feiern mittlerweile ihr 25-oder sogar 40 -jähriges Dienstjubiläum. Der Modernisierung eine Chance geben Definition Modernisierung: Die Modernisierung in der Arbeitswelt ist ein kontinuierlicher Prozess, der durch verschiedene Faktoren wie Digitalisierung, Automatisierung, Globalisierung und demografischen Veränderungen beeinflusst wird. (digitales-institut.de) Bei einer Modernisierung auf einem Bauhof, sollte man nicht immer gleich an Neubauten oder riesige Schlepper denken. Die Einführung der Digitalisierung steht sehr im Vordergrund. Neueste Bauhof-Software soll Arbeitsabläufe vereinfachen und schneller größere Datenmengen zur Verfügung stellen. Kontrollabläufe wie die Baum-.Spielplatz-oder Straßenkontrolle können schneller und übersichtlicher abgearbeitet werden. Hier treten aber häufig Probleme mit den älteren Mitarbeitern auf. „ Neumodischem Kram“ wird ablehnend gegenüber gestanden. Berührungsängste mit mobilen Endgeräten machen eine Einführung der Digitalisierung auf einem Bauhof nicht leicht. Die Mitarbeitern müssen schon vor der Einführung einer Bauhof-Software mitgenommen werde. Ängste wie, die ständige Überwachung, müssen im Vorfeld genommen werden und Aufklärung und ausreichende Unterweisungen müssen stattfinden um einen fließenden Übergang in die Digitalisierung zu schaffen. Dieser Vorgang wird Change-Management oder auch Veränderungsmanagement genannt. Kernaufgaben sind, Entwicklung und Umsetzung einer Vision, Kommunikation mit den Betroffenen, Beteiligung der Betroffenen und Qualifizierung der Betroffenen. Arbeitsbekleidung ist mittlerweile auch modern und passend. Während vor ein paar Jahren noch der „Blaumann“ und eine Warnweste als ausreichend galt, wird heute grundsätzlich Warnkleidung der Klasse II/III getragen. Auch hier war es nicht ganz einfach den älteren Mitarbeiter dafür zu gewinnen. Ausreden wie, Ich will doch nicht aussehen wie eine wandelnde Pylone oder ich will doch nicht mit der Müllabfuhr verwechselt werden, wurden ganz schnell entkräftet. In allen Arbeitssituationen, in denen das „ Übersehenwerden“ ein Sicherheitsrisiko für Beschäftigte darstellt und weder technische noch organisatorische Maßnahmen ausreichenden Schutz bieten, ist Warnkleidung als persönliche Schutzausrüstung nach DIN EN ISO 20471 verpflichtend. (DGUV-Information 212-016, Juli 2021) (STVO §35 Sonderrechte, Absatz 6) Wichtig bei der Arbeitskleidung ist auch mittlerweile UV-Schutz. Bei Arbeiten im Freien sollte nicht nur die Sonnencreme genutzt werden, sondern auch Kleidung mit UV-Schutz. Handgeführte Kleingeräte, wie z.B. Heckenscheren, Kettensägen, Laubgebläse oder Freischneider werden bei Neuanschaffung schon als Akku-Geräte gekauft. Auch hier haben sich meistens die älteren Mitarbeiter gegen gesträubt, Argumente wie zu wenig Leistung oder zu kurze Akkulaufzeiten wurden durch Vorführen von verschiedenen Maschinen und die Möglichkeit es selbst auszuprobieren gut entkräftet. Der Gesundheitsschutz steht auch hier im Vordergrund. Emissionen die durch Verbrenner Motoren entstehen sind nicht mehr vorhanden und auch der Lärm ist deutlich weniger geworden. Gase die beim Betanken der Geräte entstehen, sind nicht mehr da und der Transport von Kraftstoffkanistern entfällt. Bei der Anschaffung von neuen Fahrzeugen wird vermehrt auf den Komfort geachtet. Da die Fahrzeuge häufig die Arbeitsplätze und sogar die Sozialräume der Mitarbeiter eines Bauhofes sind ist es wichtig hier eine Klimaanlage und guten Sitzkomfort zu haben. Pausen inkl. der Mahlzeiten werden in den Fahrzeugen abgehalten. Ältere Mitarbeiter leiden durch zu schlechten Komfort in den Fahrzeugen in der Vergangenheit, mittlerweile häufig an Rückenerkrankungen. Das kann man nicht mehr rückgängig machen aber durch bessere Ausstattungen in den Fahrzeugen eine Verschlimmerung verhindern. Zu guter Letzt sollte aber auch die Modernisierung der Gebäude nicht außer Acht gelassen werden. Viele Bauhöfe sind in die Jahre gekommen und platzen aus allen Nähten. Durch Anpassungen im Arbeitsschutz sowie der Erlass der Arbeitsstättenverordnung müssen die Räume bestimmten Vorgaben entsprechen. Ein Beispiel hierfür sind die Umkleideräume: Müssen die Beschäftigten während ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen und ist ihnen nicht zuzumuten, sich in einem anderen Raum umzukleiden, muss der Arbeitgeber nach Arbeitsstättenverordnung Umkleideräume zur Verfügung stellen. Bei der Gestaltung und Einrichtung der Umkleideräume gilt insbesondere die dazugehörige ASR 34/1-5 alt, mittlerweile ASR A4.1(Forum Verlag.com/fachwissen/arbeitsschutz/umkleideräume-nach arbeitsstättenverordnung). Sie definiert beispielsweise, wann Abfallbehälter, Spiegel und Kleiderablagen in den Umkleideräumen bereitgestellt werden müssen. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder. Diese ASR A4.1 konkretisiert im Rahmen des Anwendungsbereichs die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. Diese ASR gilt für das Einrichten und Betreiben von Sanitärräumen sowie von Waschgelegenheiten in Arbeitsstätten, die den Beschäftigten zur Verfügung stehen. Sanitärräume sind Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume. (DGUV-RS 0321/2013 vom 13.09.2013-Sachgebiet: Prävention- Dr.Olaf Gemesi)
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